Deutsche Bierliebhaber können in Schweden schnell verblüfft sein: Die staatliche Alkoholpolitik macht den Genuss des Kühlen Blonden nicht leicht – und billig schon gar nicht. Die wichtigsten Infos zu Lättöl, Folköl und Starköl in Kürze.
In Schweden wird Bier nach seinem Alkoholgehalt in mehrere Klassen eingeteilt. Lättöl, etwa mit Leichtbier vergleichbar, ist mit maximal 2,25 Volumenprozent nur etwa halb so stark wie das deutsche. Es zählt steuerrechtlich wie auch Cidre oder Limonade zu den Erfrischungsgetränken („Lättdrycks“) und darf deshalb auch an Jugendliche verkauft werden. Daneben gibt es seit einigen Jahren das Volksbier Folköl mit bis zu 3,5 Volumenprozent, allerdings ist seine Abgabe an Jugendliche untersagt. Beide Sorten führen der normale Lebensmittelhandel und Tankstellen.
Stärkeres Bier wie das so genannte Mellanöl (Zwischenbier; 3,51-4,5 Volumenprozent) oder Starköl (bis zu fünf Volumenprozent) hingegen gibt es nur in den staatlichen Monopolläden Systembolaget zu kaufen – von nüchternen Erwachsenen ab einem Alter von 20 Jahren, gegen Vorzeigen eines gültigen Lichtbildausweises und sofern es keinen Grund für die Annahme eines illegalen Weiterverkaufs gibt. Außerdem bietet es die Gastronomie an, die über eine besondere Ausschankerlaubnis verfügt. Hier liegt die Altersgrenze bei mindestens 18 Jahren.
Da auf Bier ab 2,8 Volumenprozent Alkohol eine Steuer erhoben wird, die nach dem Alkoholgehalt gestaffelt ist, kann das Pint mit Markenbier (Finöl) im Restaurant schon mal mit 50 Kronen (umgerechnet etwa sechs Euro) zu Buche schlagen. Pro Liter Mellanöl gehen nämlich knapp acht Kronen alleine das Finanzamt, bei Bier mit einem Alkoholgehalt von 8,51 bis 15 Volumenprozent bereits rund 22 Kronen.
Das Bier mitzubringen, ist erlaubt
Um die Urlaubskasse nicht zu schmälern, bringen viele Touristen ihr Bier deshalb aus dem Heimatland mit. Das ist EU-Bürgern seit dem Beitritt Schwedens zur Europäischen Union 1995 steuerfrei erlaubt, solange es für den Privatgebrauch oder die eigene Familie gedacht ist. Außerdem muss man mindestens 20 Jahre alt sein und es persönlich im Gepäck oder Kofferraum transportieren. Per Post verschicken oder Dritten mitgeben ist daher nicht möglich. Theoretisch gelten hierbei keine Obergrenzen, wenngleich das letzte Wort über private und kommerzielle Nutzung in den Ermessensspielraum des zuständigen Zollbeamten fällt.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, hält sich deshalb besser an die EU-üblichen Obergrenzen für verbrauchssteuerpflichtige Waren. Diese liegen für Bier bei 110 Litern – das sollte für den Urlaub erstmal reichen. Für Bürger aus Nicht-EU-Ländern sind es immerhin 16 Liter. In diesem Sinne: Skål!
Weitere Informationen:
Systembolaget
Öffnungszeiten: werktags von 9.00-18.00 Uhr und samstags von 10.00-15.00 Uhr
Homepage: www.systembolaget.se/English/
Tullverket
Box 12854
11298 Stockholm
Tel: +46 771 23 23 23
Homepage: www.tullverket.se
Auswärtiges Amt
Homepage: www.auswaertiges-amt.de
Europäische Kommission
Homepage: http://ec.europa.eu