Das schwedische Steuersystem

Die schwedischen Steuern sind verhältnismäßig hoch, wobei man jedoch bedenken muss, dass ein großer Teil davon den Bürgern in Form von Transfer- und öffentlichen Dienstleistungen wieder zugute kommt. Es werden relativ hohe Sozialleistungen gezahlt und Ersatzzahlungen bei Einkommensausfall (etwa bei Krankheit, Arbeitslosigkeit usw.) kommen dem vorherigen Erwerbseinkommen sehr nahe. Sozialleistungen werden vor allem aus Steuern finanziert. Die Unterschiede im Einkommen sind geringer als in anderen europäischen Staaten und die Geschlechterpolitik gilt gemeinhin als besonders progressiv.

Die öffentlichen Aufgaben im schwedischen Staat sind unterteilt in Zuständigkeiten der 21 „län“ und die der 290„ kommuner“, was mit der föderalen Gliederung zwischen Bundesländer und Gemeinden in Deutschland vergleichbar ist.  Die Sozialabgaben für diese beiden öffentlichen Dienstleister nennt sich Kommunalskatt und beläuft sich auf etwa 30%, was vom Wohnort abhängig leicht abweichen kann. Dieser Prozentsatz spaltet sich in ca. 20% für kommunale Aufgaben wie Schulen, Sozialdienste, Kultur und andere und 10% für Län-Ressorts wie die Bereitstellung von Krankenhäusern und öffentlichem Nahverkehr.

Das schwedische Steuersystem umfasst eine Reihe von Steuern – sowohl direkte wie indirekte – und Abgaben.  Die wichtigsten direkten Steuern sind die staatliche und die kommunale Einkommensteuer sowie die staatliche Vermögensteuer und die Schenkungssteuer.  Die Sozialversicherung wird über die allgemeine Rentenversicherungsabgaben, Sozialabgaben, staatliche Altersrentenabgaben und aus allgemeinen Steuermitteln finanziert. Die Sozialabgaben werden zur Finanzierung der allgemeinen Kranken-versicherung, Altersrente und anderer sozialer Zwecke erhoben und in Form von Arbeitgeber- und Eigenabgaben entrichtet.

Die Einnahmen aus indirekten Steuern stammen aus zwei Hauptquellen: der Mehrwertsteuer (moms) und den Warensteuern auf bestimmte ausgewählte Verbrauchsgüter. Der allgemeine Steuersatz der Mehrwertsteuer beträgt 25 % und wird auf den Umsatz aller Waren und Dienstleistungen erhoben. Davon ausgenommen sind Lebensmittel, Hotels, Campingplätze sowie der Personenverkehr (12%) sowie Bücher, allgemeine Nachrichtenzeitungen und bestimmte Waren und Dienstleistungen im kulturellen Bereich (6%). Die Steuern sind auch ein Instrument zur Steuerung des Verbrauchs von beispielsweise Energie, Spirituosen und Tabak. Von den 16 verschiedenen Warensteuern sind u.a. Kraftstoffsteuer (z.B. Benzin, Heizöl, Kohle und Flüssiggas), Elektrizitätssteuer, Alkoholsteuer, Tabaksteuer, Spielsteuer, Kraftfahrzeugsteuer und Straßenabgaben zu nennen.

(Autorin: Uta Schwarz)

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