Gustav I. Vasa legte die Grundlagen für den Aufstieg der Vasa-Dynastie und für den schwedischen Nationalstaat: Er festigte das schwedische Königreich – und die Position der Zentralgewalt – nach innen und außen. Durch Reformation und Reformen. Dieses Vermächtnis suchte er seinen Nachkommen als „Erbherren“ zu sichern.
Der Gewinn inneren und äußeren Friedens – mit harter Hand und Zugeständnissen – ermöglichte weitere rechtliche und administrative Reformen. In die zweite Hälfte der Herrschaftszeit Gustavs I. fallen die Einführung von Grundbüchern, die Einrichtung einer königlichen Kammer und Kanzlei, die Aufstellung eines stehenden Heeres sowie der Auf- und Ausbau von Burgen. Maßnahmen zum Ausbau und Erhalt staatlicher Kontrolle sowie innerer wie äußerer Sicherheit.
„Erbeinigung“ sichert der Vasa-Dynastie den Thron
Einen weiteren Schritt zum Aufbau eines starken Staates und einer starken Zentralmacht sah Gustav Vasa in der Erbmonarchie. Der Reichstag von Västerås 1544 legte fest, dass der König und seine Nachkommen als „Erbherren“ von Schweden anzuerkennen seien. Eine fundamentale Entscheidung in Schwedens Geschichte. Die „Erbeinigung von Västerås“ beendete das rund 500 Jahre dauernde Wahlkönigtum in Schweden.
Formal war die Thronfolge klar geregelt. Thronfolgekämpfe schloss das jedoch nicht aus. Wie sich bei Gustavs Söhnen schnell zeigen sollte.
Gustav Vasas „letzte Rede“
In seinen letzten Tagen bestimmte König Gustav I. seinen ältesten Sohn Erik zu seinem Nachfolger. Gleichzeitig machte er in seinem Testament, der sogenannten letzten Rede, seine anderen Söhne zu Herzögen mit jeweils eigenen Herrschaftsgebieten – unter Eriks XIV. Herrschaft. Am 29. September 1560 verstarb König Jösta, wie Gustav I. zu Lebzeiten genannt wurde, in Stockholm. Seine Gebeine liegen in der Vasagruft im Dom zu Uppsala.
Autor: Mathias Grohmann – [email protected]