Seit dem 10. Januar ist die Zwangssterilisierung von Menschen, die ihr Geschlecht rechtlich ändern lassen wollen, offiziell verboten. Dem Stockholmer Verwaltungsgericht zufolge handelte es sich dabei um einen Verstoß gegen das in der schwedischen Verfassung formulierte Recht der Unversehrtheit und die Europäische Menschenrechtskonvention. Zudem sei sie diskriminierend, da sie nur Transsexuelle betreffe.
Die Interessensvertretungen für Transsexuelle, darunter der Riksförbundet för homosexuellas, bisexuellas och transpersoners rättigheter (RFSL), der schwedische Verband für die Rechte der Homosexuellen, Bisexuellen und Transsexuellen, sowie Transföreningen FPES und KIM, begrüßen die Entscheidung. „Das Urteil ist ein großer Sieg für die Menschenrechte“, sagt Immanuel Brändemo, Vizepräsident KIM, in einer gemeinsamen Erklärung. Ein Gesetz aus dem Jahr 1972 hatte die Sterilisierung von transsexuellen Menschen verlangt, wenn sie rechtlich ihr Geschlecht ändern lassen wollten.
Trotzdem kommt die Änderung für viele Transsexuelle bereits zu spät. Medienberichten zufolge haben in Schweden zwischen 1972 und 2011 insgesamt 865 Menschen eine Geschlechtsumwandlung beantragt. Für rund 500 Menschen war sie mit einer solchen Operation verbunden. „Jetzt ist es Zeit, die staatlichen Fehler einzugestehen und den Betroffenen eine Entschädigung zukommen zulassen“, fordert Tina Håkan Jönsson, Präsidentin von Transföreningen FPES. Eine Summe von 200.000 Kronen (23.300 Euro) pro Person ist im Gespräch.
Autor(in): Inka Stonjek –