Försäkringskassan: Krank in Schweden

Mit der Meldung beim skatteverket und dem Erhalt der Personennummer sind Einwanderer automatisch in Schweden krankenversichert. Anders als in Deutschland gibt es dort mit der försäkringskassan nämlich nur einen zentralen Versicherungsträger.

Wer in Schweden als Angestellter krank wird, muss seinen Arbeitgeber darüber am ersten Krankheitstag informieren. Nach einer Woche ist ein ärztliches Attest nötig, es sei denn, der Arbeitgeber besteht schon früher darauf. Auch in Schweden gilt: Zeit ist Geld. Deshalb empfiehlt die Försäkringskassan, dass der Arzt das Attest elektronisch an sie übermitteln soll. Das letzte Wort aber hat der Patient: Er kann das genauso gut selbst per Post erledigen und die drei bis vier Tage in Kauf nehmen. Försäkringskassan ist das schwedische Sozialversicherungsamt, bei dem neben der Krankenkasse auch die Elternversicherung angesiedelt ist.

Der erste Krankheitstag gilt als Karenztag, an dem der Arbeitnehmer kein Krankengeld erhält. Von Tag zwei bis 14 zahlt der Arbeitgeber 80 Prozent des Lohnes als Krankengeld weiter. Bei längeren Ausfällen übernimmt – ähnlich wie in Deutschland auch – die försakringskassan die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Meldung an die försakringskassan übernimmt der Arbeitgeber. Unter www.forsakringskassan.se lässt sich dies kontrollieren und auch direkt das Krankengeld beantragen.

Krankengeld wird in Schweden im Laufe von 15 Monaten nur über einen Zeitraum von 364 Tagen ausbezahlt. Wer dies ausgeschöpft hat, kann allerdings eine verlängerte Auszahlung beantragen.

Übrigens: Selbstständige, Arbeitslose oder Eltern in Elternzeit haben vom ersten Krankheitstag an Anspruch auf Krankengeld.

Mehr dazu auf der Homepage des schwedischen Sozialversicherungsamtes unter www.forsakringskassan.se. Unter dem Link „Other languages“ sind auch Informationen auf Deutsch erhältlich.

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Enthalten in: Leben in Schweden
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