In Schweden steht die Gesetzgebung zur Staatsbürgerschaft vor einer Reform. In einem ersten Entwurf wird der Vorschlag laut, dass in Schweden geborene Kinder automatisch die schwedische Staatsbürgerschaft erhalten könnten. Damit könnten Kinder von Ausländern die Staatsbürgerschaft mit der Geburt erwerben, sofern mindestens ein Elternteil seit fünf Jahren in Schweden lebt oder die permanente Aufenthaltsgenehmigung hat.
Bei der Vorstellung des neuen Gesetzesinitiative, die die Regelung von 2001 ersetzen soll, wurde auf das Gewicht der schwedischen Staatsbürgerschaft hingewiesen: Zwar erhielten Zuwanderer schon heute wesentliche Rechte und Pflichten allein durch einen Wohnsitz in Schweden. Gleichwohl dürfen nur Menschen mit schwedischem Pass bei der Reichstagswahl ihre Stimme abgeben sowie selbst ins Parlament gewählt werden. Auch die Arbeit als Richter oder Polizist setzt die schwedische Staatsbürgerschaft voraus.