Schwedens Geschichte: Schweden im Zeitalter der Kalmarer Union (Teil 1)

Schloss Kalmar, Gründungs- und Tagungsort der Kalmarer Union. Foto: Alexandru Baboş Albabos /commons.wikimedia.org (CC BY 3.0)
Schloss Kalmar, Gründungs- und Tagungsort der Kalmarer Union. Foto: Alexandru Baboş Albabos /commons.wikimedia.org (CC BY 3.0)

Nach Jahrhunderten der Reichswerdung, der Konsolidierung königlicher Macht und dem Aufstieg verlor das Königreich Schweden seine Unabhängigkeit. Dem gegen König Albrecht opponierenden Adel zu Hilfe eilend, konnte sich die dänisch-norwegische Königin Margareta I. den schwedischen Thron sichern. Sie vereinigte die drei mittelalterlichen nordischen Reiche 1397 zur „Kalmarer Union“. Ein Bund auf wackligen Füßen, besonders von schwedischer Seite von Aufständen und Unabhängigkeitsbestrebungen herausgefordert, der mit der Wahl Gustav Vasas zum schwedischen König und dem Ausscheiden Schwedens 1523 in die Brüche ging.

Es war ein Riesenreich, an dessen Spitze Margareta I., nach dem Sieg über König Albrecht in der Schlacht bei Åsle und der Anerkennung 1389 als „Vollmächtige Frau und rechte Herrin“ des Schwedischen Reiches, stand. Margareta herrschte de facto als Königin (1387/88 bis 1412) über Dänemark, Norwegen, das damalige Schweden-Finnland, Besitzungen in Grönland, Island, auf den Färöer, Shetland- und Orkney-Inseln. Als Erben erkor sie ihren Großneffen Erik von Pommern.

Gründung der Kalmarer Union

Krönung Eriks von Pommern zum Unionskönig. Quelle: "Fra Nordens Historien" von Niels Bache, Illustration von Hans Peter Hansen, 1884. /de.wikipedia.org/
Krönung Eriks von Pommern zum Unionskönig. Quelle: „Fra Nordens Historien“ von Niels Bache, Illustration von Hans Peter Hansen, 1884. /de.wikipedia.org/

Von Margareta I. durchgesetzt wurde Erik am 17. Juni 1397 in Kalmar zum König von Dänemark, Norwegen und Schweden, zum Unionskönig gekrönt. Einen Monat später, am 20. Juli verabschiedeten die Reichsräte der drei skandinavischen Reiche unter Margaretas Federführung jenen Vertrag, der die Kalmarunionen begründete. Nach diesem Vertrag, dem Unionsbrief – dessen faktische Geltung nach neuerer Forschung bezweifelt wird – war das Großreich unter einem einzigen König, der zusammen mit Beratern aller drei Reiche regieren sollte, als Erbreich in männlicher Linie angedacht. Lediglich für das Aussterben einer Dynastie war eine Königswahl vorgesehen. Des weiteren wurden eine gemeinsame Außen- und Verteidigungspolitik festgelegt. Gleichzeitig behielten die Reiche aber ihre eigenen Gesetze, Reichsräte und Verwaltungsaufbau, blieben selbstständig. Ein Widerspruch, an dem die Union von Anbeginn krankte.

Bald stellten auch die Strömung eines dänischen Zentralismus, militärische Konflikte (nach außen) und damit einhergehende finanzielle Nöte das Bündnis auf die Probe.

Autor: Mathias Grohmann – mathias_grohmann@web.de

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