Seit Mitte des 13. Jahrhunderts hatte sich die Königsmacht immer stärker durchgesetzt und stabilisiert. Das folgende Jahrhundert brachte eine weitere Festigung der Monarchie mit sich. Unter König Magnus II. Eriksson wurde aus einem Wahl- ein Erbreich, blühte das schwedische Reich zur Großmacht auf. Ein Aufstieg mit Schatten: Krisen, Pest und Verfall der Königsmacht.
Der Beginn des 14. Jahrhunderts war blutig: Nachdem es unter Birger Jarl und König Magnus Ladulås (1275 – 90) mit politischen, rechtlichen wie sozialen Neuerungen gelang, die Zentralmacht auf- und auszubauen, das Reich nach feudalem Muster zu organisieren, stand die Reichseinheit auf dem Spiel. Die Erben Magnus’ Ladulås stritten erbittert um den Thron. Der Bruderzwist gipfelte 1317 im Nyköpings Gästabud (Das Gastmahl von Nyköping) wodurch sich König Birger Magnusson (1290 – 1319) – vorübergehend – auf dem Thron behaupten konnte.
1319 wurde Birger vertrieben und an seiner statt sein Neffe Magnus Eriksson zum König von Schweden gewählt. Der damals Dreijährige, zugleich König von Norwegen (1319 – 55) stand zunächst unter Vormundschaft des Reichsrats.
„Freiheitsbrief“ von 1319
Den Auftakt der Vormundschaftsregierung bildete der 1319 verfasste „Freiheitsbrief“. Ein „Vertrag“ zwischen König und Adel. Darin wurde der König verpflichtet, das Reich nach zusammen mit dem Adel erlassenen Gesetzen zu regieren. Adlige und geistliche Privilegien wurden bestätigt, willkürliche Steuererhebung verboten. Reichsrat wie Landschaften bekamen Mitspracherecht in jeglichen Steuerangelegenheiten.
Mit dem Freiheitsbrief fand die Idee der Reichseinheit erstmals Eingang in ein verbindliches Rechtsdokument.
Einheitliches Land- und Stadtrecht
Fortsetzung fand die im 13. Jahrhundert begonnene Vereinheitlichung der Landschaftsgesetze. Die Entwicklung mündete in einem gesamtschwedischen Landrecht. Anstelle der Landschaftsgesetze trat 1350 „Magnus Erikssons Allgemeines Landrecht“. Die Schaffung eines einheitlichen Landrechts bedeutete die landrechtliche Reichseinheit. Bis 1734 – seit einer Neufassung von 1442 als „König Kristoffers Landrecht“ – sollte es die Rechtsprechung für Adel, Bauern und Bergleute bestimmen.
Mit „Erik Magnussons Allgemeines Stadtrecht“ erhielten um 1350 auch die Städte ein einheitliches Recht. Im Wesentlichen hatte es bis ins 19. Jahrhundert Gültigkeit.
Schweden wird Großmacht
In die Herrschaftsperiode König Magnus’ II. fällt der „Friede von Nöteborg“ (finnisch Pähkinäsaari) im 1323. Der Vertrag beinhaltet erstmals eine genauere Grenzziehung zwischen dem mittelalterlichen Schwedenreich und dem Stadtstaat Nowgorod – die eroberten Gebiete Finnlands werden endgültig Teil des Reichs.
Nachdem Magnus mündig wurde (1331 oder 32) und 1335 zum König gekrönt wurde, führte er das Land außenpolitisch zu ungeahnter Größe. Dabei nutzte er die Gunst der Stunde, die dänischen Thronwirren zwischen 1319 bis 1340. Durch Kauf brachte er Skåne, Blekinge und später Halland unter die schwedische Krone. Magnus herrschte über Schweden und Norwegen, über weite Teile Finnlands – damals das flächenmäßig größte Reich Europas.
Die europäische Großmacht Schweden sollten die Söhne erhalten. Erik als schwedischer, Håkan als norwegischer König. Damit konnte sich Magnus 1343/44 durchsetzen, aus der Wahl- wurde eine Erbmonarchie.
Damit war der Ehrgeiz des Königs aber noch nicht gestillt. So führte er 1348 zunächst erfolgreich Krieg gegen Nowgorod, der jedoch vom Ausbruch der Pest und deren Folgen beendet wurde. Auch die Unternehmungen in Livland, damit gegen Hanse und Deutschen Orden, waren wenig erfolgreich. Zudem führten die außenpolitischen Ambitionen zu einer anhaltenden finanziellen Krise, die schließlich Magnus den Thron kosten sollte.
Autor(in): Mathias Grohmann – [email protected]