Das schwedische Migrationsverket

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Wer aus einem Land außerhalb der EU oder des EWG kommt, braucht eine Arbeits- und eine Aufenthaltsgenehmigung (Foto: Lena Granefelt / imagebank.sweden.se).

Das Migrationsverket – das schwedische Einwanderungswerk – ist der richtige Ansprechpartner für alle, die sich länger als drei Monate in Schweden aufhalten wollen.

Dort muss sich jeder EU- oder EWG-Staatsbürger nach seiner Ankunft in Schweden – beziehungsweise spätestens, wenn die drei Monate abgelaufen sind – registrieren. Arbeitnehmer, Selbständige und Studenten können das online erledigen, alle anderen per Post beim Hauptsitz des Migrationsverket in Nörrköping oder in einer der zahlreichen Zweigstellen.

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Üblicherweise sind dazu folgende Dokumente nötig: die Kopie des Personal- bzw. Kinderausweises und der für jedes Familienmitglied ausgefüllte und unterschriebene Antrag. Dazu kommen weitere Dokumente, wie etwa der Arbeitsvertrag des schwedischen Arbeitgebers (bei Arbeitnehmern), die Registrierungsbescheinigung der Firma (bei Selbstständigen), die Rentenbescheinigung (bei Rentnern) oder der Immatrikulationsbescheid (bei Studenten).

Wichtig zu wissen: Eine Arbeit ist für die Aufenthaltsgenehmigung in Schweden nicht zwingend erforderlich. Allerdings muss der künftige schwedische Neubürger nachweisen können, dass er dem Staat nicht auf der Tasche liegt – was sich auch mit Vermögen realisiere ließe.

Bei Bürgern eines Staates außerhalb der EU- oder EWG sieht das anders aus. Sie benötigen eine Arbeits- und eine Aufenthaltsgenehmigung, um in Schweden leben zu dürfen.

Mehr dazu auf der offiziellen Webpräsenz des Einwanderungswerkes unter www.migrationsverket.se/Privatpersoner.html.

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