Schwedens Geschichte: Entwicklung des Schwedischen Reiches im Mittelalter – Die Monarchie setzt sich durch

Nyköpingshus, Burg aus dem 12. Jahrhundert und Schauplatz des "Gastmahles von Nyköping". Foto: crsan (Christian Holmér) /flickr.com (CC BY 2.0)

 

Im Jahr 1161 war es König Karl Sverkersson, der sich als Erster in Schwedens Geschichte als „König der Svear und Götar“ bezeichnete. Die erste bekannte Königskrönung war die des Erik Knutsson 1210. Doch stand die Königsmacht noch auf wackligen Beinen. Die frühe Monarchie (ca.1000 bis 1250) sah sich in Machtkämpfen mit den Landschaftshäuptlingen. Ab Mitte des 13. Jahrhunderts kann sich die Zentralgewalt mehr und mehr durchsetzen.

Stützte sich die Monarchie in ihrer frühen Phase auf Eriksgata, Kirche, Reichsadel und eine aufkommende gesamtschwedische Außenpolitik, verhelfen im weiteren Verlauf ein institutionalisierter Regierungsapparat, die Erhebung regulärer Steuern und eine Reichsgesetzgebung der Zentralmacht zur Stabilisierung.

Eng verbunden ist die Durchsetzung der Monarchie (ca. 1250 bis 1319) mit der Folkunger-Dynastie, als deren Stammvater Birger Magnusson aus dem Geschlecht der Bjälbo gilt. In der Geschichte fand er als Birger Jarl seinen Platz.

Vereinheitlichung der Gesetzgebung

Birger Jarl trieb als de facto König die Zentralisierung Schwedens maßgeblich voran. Mit dem Schwert, aber auch mit Hilfe der Kirche, die ihn in seinem streben nach einheitlicherer Gesetzgebung unterstützte.

Unter den königlichen Gesetzen ragen Birgers vier Friedungsgesetze (fridslagar) heraus: „Hausfrieden“, „Frauenfrieden“, „Tingfrieden“ und „Kirchenfrieden“. Zudem wurde die Versklavung von Schuldnern verboten und das Erbrecht für Frauen geregelt.

Statue Birger Jarls in Riddarholmen, Stockholm. Foto: Tage Olsin /de.wikipedia.org/ (CC BY-SA 2.0)
Statue Birger Jarls in Riddarholmen, Stockholm. Foto: Tage Olsin /de.wikipedia.org/ (CC BY-SA 2.0)

Aus der Reichsgesetzgebung ergab sich für König und Regierung die Schiedsrolle – und damit Machtzuwachs – zwischen den Parteien der Landschaften und Sippen. Magnus Ladulås, Birger Jarls Sohn und König (1275 bis 1290) ergänzte führte das Werk seines Vaters fort und ergänzte es beispielsweise um das Gesetz gegen erzwungene Einquartierung (våldgästning). Die Reichsgesetzgebung hieß aber nicht das Ende der Landschaftsgesetze und –gerichtsbarkeit. Diese blieben, wenn auch neu geordnet, erhalten.

Institutionalisierung des Regierungsapparates

Neben der Kirche waren der Monarchie in ihrem Zentralisierungsbestreben Reichsadel und königliche Dienstleute weitere Stützen. Aus ihnen setzte sich zum großen Teil das Regierungsgefüge zusammen. Mit dem „Königlichen Rat“ (Kungligt råd), aus dem 1319 der „Reichsrat“ (Rikets råd) hervorging, kam es im 13. Jahrhundert erstmals zu einer Institutionalisierung des Regierungsapparates, was Machtbasis und Sanktionsmittel der Krone erweiterte.

Der Rat setzte sich in erster Linie aus den Mächtigen im Gefolge des Königs zusammen. Manchmal stießen nichthöfische Berater aus Landschaften und Städten hinzu. Im Rat vertreten waren auch Kanzler, Drost und Marschall – die Vorsteher dreier gewichtiger königlicher Ämter: Außenpolitik und Finanzen, das Gerichtswesen und Militärwesen. Daraus lassen sich die bedeutendsten Obliegenheiten der Monarchie im Schweden des 13. und auch 14. Jahrhunderts ableiten – äußere Sicherheit, Rechtsetzung und Rechtsprechung.

Die weiteren politischen Aufgaben lagen noch in Verantwortung der Landschaften und Sippen.

Die Einführung regulärer Steuern

Eine weitere Maßnahme, die zur Festigung der Königsmacht in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts verhalf, war die Erhebung regulärer Steuern. Betroffen waren Bauern, die gegen Zahlung der Rekrutierung und dem gästning, der Einquartierung von Soldaten oder Regierungsvertretern entkommen konnten. In den Genuss der neuen Einkünfte kam insbesondere das Militärwesen, das die äußere Sicherheit gewährleisten sollte. Aber gegen Aufbegehren der Landschaften oder Bauern in Stellung gebracht werden konnte, um den inneren „Frieden“ zu sichern. Bestand das Militär bisher aus dem Bauernaufgebot, konnte es mit den Steuergeldern um schwere Reiterei ergänzt werden. Ein Trend in ganz Europa.

Eine weitere Neuerung war die Einführung des „Rossdienstes“ 1280. Wer diesen Dienst, die Bereitstellung von Pferd, Rüstung und Waffen für die Kriegsführung, leistete, wurde nicht nur von Steuern befreit. Vielmehr war der Rossdienstleistende einer der „Männer des Königs“ (kungens män). Aus dieser, die Königsherrschaft stabilisierenden Gruppe ging ein „freier Stand“ (frälse) hervor.

Die Unterscheidung zwischen frälse und Bauern zur Jahrhundertwende war Grundstein einer sozialen Differenzierung, die Schwedens Bevölkerung bis ins 19. Jahrhundert gliedern sollte.

Autor(in): Mathias Grohmann – mathias_grohmann@web.de

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