Die Personennummer dient der einheitlichen Identifizierung einer Privatperson in Schweden und ist lebenslang gültig. Die zehnstellige Kennziffer wird vom Schwedischen Finanzamt (Skatteverket) vergeben.
Ob die Eröffnung eines Kontos, Einrichtung von Internet und Telefon oder bei Online-Aktivitäten – ohne die schwedische Personennummer läuft entweder gar nichts oder gestaltet sich zumindest sehr, sehr schwierig. Sie besteht aus zehn Ziffern, die sich unter anderem aus dem Geburtsdatum und einer geschlechtsspezifischen Zahl zusammensetzen.
Die Erteilung der Personennummer ist nicht an die schwedische Staatsangehörigkeit geknüpft. Wer aber dauerhaft in Schweden leben und arbeiten möchte, kommt um ihre Beantragung nicht herum. Dazu legen Sie den Personalausweis, die schwedische Adresse und alle Dokumente, aus denen die Familienzusammengehörigkeit (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunden etc.) hervorgeht, dem skatteverket der Kommune vor. Nach etwa zwei bis drei Wochen kommt die Nummer dann per Post.
Mehr dazu auf der Homepage der Schwedischen Botschaft in Berlin unter www.swedenabroad.com.
Kommentare
Eine Antwort zu „Schwedische Personennummer“
[…] in Schweden gemeldet ist, erhält die so genannte Personennummer. Sie setzt sich aus dem Geburtsjahr, -monat, und -tag sowie einer vierstelligen Prüfziffer […]