Schweden und Dänermark verlängern ihre Grenzkontrollen bis 11. November 2016. Mitte Mai hatte der EU-Ministerrat eine Verlängerung der Kontrollen in einigen Ländern, darunter auch Deutschland, erlaubt. Ohne diese Einigung wäre die vorübergehenden Maßnahme für Schweden am 12. Juli ausgelaufen.
In der Praxis müssen sich Reisende an den Grenzen zu Dänemark und Schweden also auf teils systematische, teils stichprobenartige Pass- und Personenkontrollen einstellen. Dies gilt auch auf den Fähren nach Schweden. Die Grenzkontrollen werden in beiden skandinavischen Ländern als Übergangslösung angesehen, “bis eine gemeinsame Lösung in EU-Regie gefunden ist”.
Das Recht auf Asyl ist von den Grenzkontrollen nicht betroffen; Weiterhin haben Flüchtlinge die Möglichkeit, in Dänemark und Schweden Zuflucht zu suchen. Die neue Praxis hat den Zustrom der Zuwanderer jedoch stark eingeschränkt: Im April 2016 beantragten rund 2000 Menschen Asyl in Schweden. In Dänemark waren es in einem Monat mit 350 Menschen so wenig Asylbewerber wie seit 2012 nicht mehr.
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