Jeder Deutsche darf aus seinem Schwedenurlaub zollfrei Dinge mitbringen, darunter auch Genussmittel wie Zigaretten. Wichtig ist jedoch, dass kein Zweifel an dem rein privaten Gebrauch besteht. Was Sie bei der Ausfuhr von Tabak von Schweden nach Deutschland beachten müssen.
Einmal müssen die Waren von jedem persönlich nach Deutschland eingeführt werden. Das schließt auch den Transport in voraus- oder nachgeschickten Gepäckstücken ein, solange sie auf dem gleichen Weg wie der Urlauber nach Hause gelangen. Verschickt ein Bahnreisender sein Gepäck hingegen per Post, gilt dies nicht als persönlich mitgeführt. Außerdem gelten Höchstmengen für Tabak, die nicht überschritten werden sollten. So sind innerhalb der Europäischen Union (EU) pro Person 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren beziehungsweise ein Kilogramm Rauchtabak erlaubt. Bei größeren Mengen gehen die Zollbeamten zunächst von einem gewerblichen Hintergrund aus. Dann ist ein Nachweis über die private Verwendung nötig.
Vorsicht vor Schwarzmarkt-Tabak
Wichtig: Achten Sie darauf, dass die von Ihnen nach Deutschland mitgebrachten Tabakwaren aus dem “verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr” des Urlaubslandes stammen – also dort bereits korrekt versteuert wurden. Das ist der Fall, wenn sie klassisch gekauft wurden, etwa in einem Supermarkt, am Kiosk oder dem Duty-Free-Shop. Hingegen stutzig machen sollte immer der Handel unter der Hand, verdächtig günstige Waren oder schwankende Preise für die gleiche Marke. Außerdem lohnt ein Blick auf die Verpackung. Dort müssen seit dem 1. Oktober 2003 gesundheitliche Warnhinweise stehen, seit 20. Mai 2017 die Schockbilder. Ebenfalls vorgeschrieben sind die Angaben zu Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidgehalt. Wichtigstes Merkmal legal gehandelter Tabakwaren ist jedoch die Steuerbanderole. Fehlt sie oder stimmen ihre Texte nicht mit der Landessprache des Urlaubslandes überein, ist Vorsicht angesagt. Tabakwaren der Marke „Jin Ling“ dürfen generell nicht nach Deutschland eingeführt werden.
Mehr dazu auf der Homepage des deutschen Zolls unter www.zoll.de. Dort dem Link „Privatpersonen“ und „Reisen“ folgen.